Das Brennstoffemissionshandelsgesetz

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde angesichts des voranschreitenden Klimawandels Ende 2019 das sogenannte Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG) verabschiedet und soll in diesem Artikel in seinen Grundzügen erläutert werden.

Das Anliegen des Gesetzes ist es laut § 1 BEHG, die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen zu schaffen und für eine Bepreisung dieser Emissionen zu sorgen, soweit diese Emissionen nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind, um damit zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele – einschließlich des langfristigen Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2050 – und zur Erreichung der Minderungsziele nach der EU-Klimaschutzverordnung sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz beizutragen. Zweck des nationalen Emissionshandelssystems für Brennstoffe (nEHS) ist die Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen zum Schutz des Klimas über die Verringerung des Ausstoßes von Klimagasen.

Mit dem BEHG wird somit eine Bepreisung von CO2 für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Das Gesetz gibt vor, dass die Inverkehrbringer von Brennstoffen ab diesem Jahr verpflichtend an einem Emissionshandelssystem teilnehmen müssen. Die entsprechenden Verantwortlichen müssen für die Emissionen der in Verkehr gebrachten Brennstoffe spezielle Zertifikate erwerben und diese bei Nichtgebrauch wieder abgeben. Mit dem Vollzug des BEHG ist die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt (BMU) benannt worden.

Der in der EU im Jahr 2005 eingeführte Emissionshandel soll vor dem Hintergrund des Leitzieles Klimaschutz die globale Erderwärmung und die Folgen des Klimawandels (beispielsweise immer neue Hitzerekorde, Starkregen oder Überschwemmungen) begrenzen, indem er als Incentive für Unternehmen fungiert, die Verbrennung fossiler Primärenergieträger wie Kohle oder Erdgas und damit die daraus resultierenden Emissionen klimaschädlicher Treibhausgase in die Erdatmosphäre zu reduzieren.

Dies funktioniert nach dem Prinzip „Cap & Trade“ (Begrenzen und Handeln): Die Europäische Union (EU) gibt vor, um wieviel Prozent sich die Emissionen aller Emittenten (zum Beispiel Kraftwerke, Industrieanlagen oder Gewerbebetriebe) in der EU in welchem Zeitraum verringern sollen. Daraus geht das jährliche Cap als Summe aller Emissionsberechtigungen in der EU hervor. Ein solches Zertifikat berechtigt ein Unternehmen, eine Tonne Kohlenstoffdioxid zu emittieren und muss von ihm am Markt entweder gekauft oder ersteigert werden, beispielsweise an einer europäischen Börse wie der European Energy Exchange (EEX). Teilweise erhalten Unternehmen bzw. Industrieanlagen diese Berechtigungen noch kostenfrei, jedoch von Jahr zu Jahr in stetig abnehmender Anzahl.

Durch den Handel (Trade) zwischen CO2-emittierenden Unternehmen kommt es durch den natürlichen Mechanismus von Angebot und Nachfrage zu einem Marktpreis für die Berechtigungen. Dieser steigt kontinuierlich an, da das oben genannte Cap in der Regel von Jahr zu Jahr linear sinkt und setzt so monetäre Anreize für Unternehmen, in umweltfreundliche Technologien zu investieren, um die Kosten für die Emissionsberechtigungen einzusparen bzw. zu vermindern. So muss ein Marktteilnehmer kostenpflichtig Zertifikate erwerben, wenn sein CO2-Ausstoß die Anzahl seiner verfügbaren Berechtigungen übersteigt. Umgekehrt können Firmen mit klimaschonenden Techniken ihre nicht benötigten Emissionsrechte am Markt verkaufen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sich auf dieser Internetseite unter anderem in den Beiträgen „Der Emissionshandel in Deutschland“ oder „Der Handel mit Emissionszertifikaten aus Unternehmenssicht“.