In mehreren Artikeln auf dieser Internetseite wurde der Begriff des Redispatch erläutert. Durch das zuletzt am 08. Oktober 2022 geänderte Netzausbaubeschleunigungsgesetz für das Übertragungsnetz (NABEG) wurde das Einspeise- bzw. Engpassmanagement des deutschen Stromnetzes neu organisiert und durch diese Novellierung unter dem Begriff Redispatch 2.0 zusammengefasst. Weiterlesen
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Das EnWG als Rechtsgrundlage für Redispatch-Maßnahmen
Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (kurz: Energiewirtschaftsgesetz, EnWG) enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie in der Bundesrepublik Deutschland. In seiner ursprünglichen Fassung vom 13.12.1935 wurde es in den vergangenen Jahren mehrmals novelliert, so dass es seit dem 13.07.2005 in vollständig überarbeiteter Neufassung vorliegt. Weiterlesen
Redispatching durch Übertragungsnetzbetreiber
Im energiewirtschaftlichen Kontext ist unter dem sogenannten Redispatching (oder kurz: Redispatch) die präventive (ex ante) oder kurative (ex post) Beeinflussung von Erzeugerleistung durch den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu verstehen. Diese hat das Ziel, kurzfristig auftretende Engpässe aus Netzgesichtspunkten zu vermeiden oder zu beseitigen. Daher wird Redispatch nur im äußersten (netzbedingten) Notfall, d. h. im Rahmen von unerwarteten bzw. außergewöhnlichen Systemzuständen angewandt. Gesetzliche Grundlage ist unter anderem § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der die Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen behandelt. Weiterlesen