Der Strom- und Commodityhandel am Energiemarkt

Im folgenden Beitrag sollen die verschiedenen Preissituationen am Terminmarkt vorgestellt werden, die insbesondere im Rahmen des Strom- und Commodityhandels in der Energiewirtschaft auftreten können. Dazu werden in diesem Artikel zunächst einmal die wesentlichen Grundzüge des Energiehandels als diesbezügliche thematische Basis erläutert.

Der an den dafür vorgesehenen Orten bzw. Plattformen stattfindende Strom- bzw. Energiehandel ist der originären Erzeugung am Energiemarkt nachgelagert. Tradingrelevant sind als gehandelte Produkte klassischerweise einerseits der in den Kraftwerken produzierte Strom sowie andererseits die zur Erzeugung dieser Strommenge entsprechend benötigten (Gegen-)Commodities  (Commodity = engl. Handelsware, und somit Wirtschaftsgüter aller Art wie zum Beispiel Rohstoffe, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Investitions- und Konsumgüter, Devisen und Wertpapiere).

Diese können wiederum in die verwendeten Primärenergieträger wie beispielsweise Kohle, Gas oder Öl differenziert werden. Weiterhin sind die im Rahmen des CO2-Emissionshandels gesetzlich vorgeschriebenen CO2-Zertifikate für die aus der Verbrennung der genanten Energiequellen entstehenden Treibhausgasemissionen sowie schließlich die Devisen in Form der Foreign Exchanges (FX), z. B. US-Dollar, erforderlich. Übliche Handelseinheiten sind für Strom und Gas in der Regel Megawatt [MW] sowie Kilotonnen [kt] für Kohle und CO2.

(Weiterführende Informationen zum Thema Emissionsrechtehandel, der als umweltpolitisches Instrument den Handel mit Emissionszertifikaten mit dem Ziel, Schadstoffemissionen zu möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten zu reduzieren, reglementiert und in der Europäischen Union für Kohlenstoffdioxidemissionen im Jahr 2005 gesetzlich eingeführt wurde, geben die Artikel „Der Emissionshandel in Deutschland“ und „Der Handel mit Emissionszertifikaten aus Unternehmenssicht“.)

Zu beachten sind im Commodityhandel ferner Transaktionskosten sowie Los- und Strukturierungsgrößen. Die gängige Strukturierung bei Standardgeschäften sind hinsichtlich der oben angeführten Produkte spezifische Mindesthandelsgrößen in Höhe von ≥ 5 MW Strom, ≥ 60 kt/a Kohle (Index API#2), ≥ 10 MW Gas, ≥ 1 kt CO2 (EUA, CER) oder ≥ 100 T$ USD. Die marktwirtschaftliche Interaktion erfolgt an Börsen oder in entsprechenden Handelssystemen über produktbezogene Kauf- (buy) und Verkaufsgeschäfte (sell) bzw. Angebot und Nachfrage zwischen den einzelnen Handelspartnern (Counterparts).

In bezug auf die Fälligkeit des jeweils gehandelten Produktes lässt sich zwischen dem Spot- und dem Terminmarkt unterscheiden. Am Terminmarkt werden all jene Kontrakte (Termin-, Zeitgeschäfte) geschlossen, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind. Somit liegt der Liefertermin in der Zukunft, und zwar in der Regel mindestens drei Handelstage nach dem jeweiligen Geschäftsabschluss. Demgegenüber liegt den am Kassa- oder Spotmarkt vereinbarten standardisierten Verträgen über Wertpapiere, Devisen oder vertretbare Sachen eine Erfüllungsfrist von maximal zwei Börsentagen zugrunde.

Bei den erstgenannten Termingeschäften ist nun zwischen unbedingten und bedingten Kontrakten zu unterscheiden. Unbedingte Geschäfte in Form der börsengehandelten Futures sowie der außerbörslich – in der Regel telefonisch oder elektronisch – vereinbarten Forwards (OTC, engl. Over The Counter) sind verbindlich und stellen für Angebots- und Nachfrageseite eine Pflicht dar, während bedingte Deals unverbindlicher Natur sind und somit ein Recht darstellen. Letztere werden daher auch als Option bzw. Optionsgeschäfte bezeichnet und begrifflich gegen die vorgenannten Festgeschäfte abgegrenzt.