Wenn es um das Thema Energiecontrolling im privaten bzw. nicht-gewerblichen Bereich geht, dreht es sich immer wieder um die Energieeffizienz von Wohnungen bzw. Häusern. Um in diesem Kontext ein Gebäude energetisch zu bewerten, kann nun der sogenannte Energieausweis (veraltet: Energiepass) als ein öffentlich-rechtlich anerkanntes Zertifikat herangezogen werden. Grundlage dieses Dokuments ist in Deutschland die Energieeinsparverordnung (EnEV), die ihrerseits wiederum die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzt.
Dabei ist zwischen dem Energiebedarf einerseits und dem Energieverbrauch andererseits zu differenzieren. So werden in einem Bedarfsausweis im Ergebnis der Primär- und der Endenergiebedarf ausgewiesen, im Verbrauchsausweis demgegenüber der jeweilige (End-)Energieverbrauchskennwert. Der Primärenergiebedarfswert soll die Umweltverträglichkeit der Energienutzung des Gebäudes dokumentieren. Der Endenergiebedarf trifft Aussagen über die Energieeffizienz des Objekts (z. B. Wärmedämmung, Wärmeschutzverglasung, Anlagentechnik) im Sinne eines Gesamtwirkungsgrades. Der Energieverbrauchskennwert (auch: Stromverbrauchskennwert) schließlich wird als historischer Wert aus den reell angefallenen Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre in [kWh/m²·a] errechnet.
Verbraucher sollten im Zusammenhang mit dem Energieausweis berücksichtigen, dass die Energie zwar nach dem Brennwert, d. h. nach dem oberen Heizwert abgerechnet wird, bei der Berechnung für den Energieausweis im Gegensatz dazu jedoch der untere Heizwert Anwendung findet. Dieser bezeichnet umgangssprachlich den genetteten Energiegehalt oder Energiewert und beziffert sich somit ohne die jeweils anfallende Kondensationswärme bzw. Verdampfungsenthalpie, für die kostenmäßig letzten Endes der Verbraucher aufkommen muss. So besitzt herkömmliches Heizöl (EL) beispielsweise einen Heizwert von etwa 43 MJ/kg gegenüber einem abgerechneten Brennwert in Höhe von ca. 45 MJ/kg.
Fakt ist, dass der Energieausweis maßgeblich zum Energiecontrolling eines Gebäudes beiträgt. So muss bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing eines bestehenden Immobilienobjekts dem Interessenten auf Verlangen ein solcher Energieausweis zugänglich gemacht werden, was wesentlich zur Energie- und damit auch zur Kostentransparenz beitragen kann. Darüber hinaus wird die Energieeffizienz verschiedener Gebäude vergleichbar, Immobilien werden durch positive Energiewerte tendenziell attraktiver und daraus ggfs. hervorgehende Modernisierungstipps ermöglichen eine Optimierung von Wärmeschutz und Anlagentechnik des betreffenden Objekts.
Weiterführende Informationen zum Thema finden sich zum Beispiel unter http://www.enbw.com/content/de/privatkunden/energiesparen/gebaeudeenergieausweis/index.jsp.