Die Regulierung des Energiegroßhandelsmarkts durch ERRP

Neben der im vorangegangenen Artikel „Die Regulierung des Energiegroßhandelsmarkts durch REMIT“ beschriebenen EU-Verordnung zur Schaffung von Transparenz und Stabilität der europäischen Energiemärkte existieren weitere energiepolitische Instrumentarien, die bei der Erreichung dieser Ziele unterstützen sollen. Eines davon ist der ENTSO-E Reserve Resource Process (ERRP), der in diesem Beitrag in seinen wesentlichen Grundzügen vorgestellt werden soll.

Der ERRP soll seit dem 01.10.2014 für die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 543/2013 über die Übermittlung und die Veröffentlichung von Daten in Strommärkten die unterschiedlichen Daten- und Informationsaustauschprozesse zwischen Kraftwerksbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) im Rahmen des Energieinformationsnetzes Strom in Europa gewährleisten. Diese Planungsdaten wie zum Beispiel Lastflussberechnungen, die Planung von Redispatchmaßnahmen oder die Abwicklung von Regelenergie bzw. Systemdienstleistungen jeglicher Art benötigen die europäischen ÜNB im Rahmen ihrer betrieblichen Planungsprozesse für einen sicheren Betrieb, eine zuverlässige Wartung und den zukünftigen Ausbau der von ihnen betriebenen Höchstspannungsnetze.

In Deutschland leisten diesen Beitrag zu einer unterbrechungsfreien Stromversorgung die 50Hertz Transmission GmbH, Berlin, die Amprion GmbH, Dortmund, die TransnetBW GmbH, Stuttgart, und die TenneT TSO GmbH, Bayreuth, in den vier deutschen Regelzonen. Sie gehören dem Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E, engl.: European Network of Transmission System Operators for Electricity; ehem.: ETSO, engl.: European Transmission System Operators), Brüssel (Belgien), an, einem im Jahr 1999 gegründeten organisatorischen Zusammenschluss von heute mittlerweile 43 Übertragungsnetzbetreibern aus 36 europäischen Ländern.

Der Prozess, dessen Umsetzung auf nationaler Ebene auf der Grundlage von § 12 Abs. 4 EnWG, der die Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zum Inhalt hat, von der Bundesnetzagentur (BNetzA), Bonn, per Festlegung erlassen wurde, beschreibt den standardisierten und umfassenden Austausch von verschiedenen Einsatzplanungsdaten für Erzeugungsanlagen und Speicher, die vom Kraftwerksbetreiber an den jeweils zuständigen (Anschluss-)Übertragungsnetzbetreiber zu transferieren sind. Dies schließt unter anderem auch die Festlegungen bezüglich der zu übermittelnden Inhalte und Formate der betroffenen Transaktions- und Fundamentaldaten mit ein.

Die zur Unterstützung der Systemsicherheit und somit zur Meldung verpflichteten Netznutzer sind gemäß § 13a Abs. 1 EnWG, der die Anpassungen von Einspeisungen und ihre Vergütung beschreibt, alle Betreiber von Erzeugungsanlagen und Speichern mit einer installierten Nennleistung von ≥ 10 MW. EEG-Anlagen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Der ERRP gliedert sich strukturell in die vier Themenbereiche ‚Ausschreibung und Vergabe von Regelenergie (Tendering)‘, ‚Kraftwerkseinsatzplanung (Planning)‘, ‚Aktivierung von Regelenergie durch den ÜNB (Activation)‘ sowie ‚Abmeldung von vorgehaltener Regelenergie durch den Kraftwerksbetreiber (Reduction)‘. Ein Teil der meldepflichtigen Ereignisse bzw. Daten können für anderweitige Verpflichtungen der Kraftwerksbetreiber wie insbesondere die im letzten Artikel angesprochenen Transparenzveröffentlichungen gemäß REMIT genutzt werden. Der ERR-Prozess setzt unmittelbar nach der sogenannten Präqualifikation einer Anlage ein, die als Nachweis der Eignung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von Regelleistung dient.

Weiterführende Informationen zum Thema finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter der URL https://www.bundesnetzagentur.de/ unter dem Suchbegriff ERRP.