Die Regulierung des Energiegroßhandelsmarkts durch REMIT

Im Oktober 2011 erließ die Europäische Union (EU) eine Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (engl.: Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency; REMIT), um einerseits die Transparenz und die Stabilität der europäischen Energiemärkte zu erhöhen und andererseits mögliche Insiderhandelsgeschäfte und eventuelle Marktmanipulationen zu bekämpfen.

Diese am 28.12.2011 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates besitzt unmittelbare Rechtswirkung für die EU-Mitgliedsstaaten, wobei für deren Umsetzung, Überwachung und Regulierung die EU-Behörde ACER (Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, engl.: Agency for the Cooperation of Energy Regulators), Ljubljana (Slowenien), zuständig ist.

Inhaltlich sind im Zusammenhang mit REMIT insbesondere folgende Punkte von Bedeutung:

  • Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation
  • Verpflichtung der Marktteilnehmer zur Registrierung
  • Verpflichtung der Marktteilnehmer zur Meldung von Transaktionen am Energiegroßhandelsmarkt sowie von Fundamentaldaten von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Weiterleitung von Strom und Gas, zum Publizieren von Insiderinformationen sowie zur Meldung von evtl. aufgedeckten Vorkommnissen
  • Ermächtigung von ACER zur Umsetzung der Verordnung, insbesondere zur Marktüberwachung, zum Sammeln der Transaktionsmeldungen und zur Registrierung der Marktteilnehmer

Unter den Marktteilnehmern am Energiegroßhandelsmarkt sind vor allem Energiehändler, Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber, Strom- und Gasbörsen sowie Energiebroker zu verstehen, die Handelstransaktionen, inklusive dem Stellen von Geboten, im Zusammenhang mit Energiegroßhandelsprodukten durchführen. Die von REMIT betroffenen Energiegroßhandelsprodukte sind physische und finanzielle Geschäfte mit Strom und Gas, insbesondere Lieferverträge, Transportverträge und Derivatgeschäfte wie zum Beispiel Optionen und Swaps. Insiderinformationen sind dabei nicht öffentliche, präzise und den Energiegroßhandelsmarkt betreffende Informationen mit einer wahrscheinlichen Einflussnahme auf den Preis. Energieversorgungsunternehmen (EVU) kommen ihren Publizitätspflichten in der Regel über die Transparenz-Plattform der Strombörse EEX (European Energy Exchange), Leipzig, nach.

Zuständig als staatliche Regulierungsbehörde für die nationale Umsetzung, Überwachung und Regulierung in Deutschland ist die eigens für REMIT geschaffene Markttransparenzstelle (MTS) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), Bonn. Als Rechtsgrundlagen dafür dienen das im Jahr 2012 verabschiedete „Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas“ (s. o.) sowie die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), in dem die Pflichten der Marktteilnehmer sowie die Sanktionen bei Nichteinhaltung in Form von Bußgeld- und Strafvorschriften geregelt sind. Aufgrund des Richt- bzw. Schwellenwertes in Höhe von 100 MW elektrischer Bruttoleistung fallen für den deutschen Bereich entsprechend die leistungsbezogen größeren Stromerzeugungs- und -verbrauchsanlagen in den Geltungsbereich der Verordnung.

Weiterführende Informationen zum Thema finden sich im REMIT-Informationsportal der Bundesnetzagentur auf https://remit.bundesnetzagentur.de/. Der Volltext der REMIT-Verordnung kann unter der Internetadresse http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1227 eingesehen werden. Der Link zur o. g. Transparenz-Plattform der EEX lautet https://www.eex-transparency.com/.