Das Marktprämienmodell II

In diesem zweiten Teil der Artikelserie zum Marktprämienmodell als energiepolitisches Instrument der Energiewende sollen in erster Linie dessen grundlegende Bestandteile in Form der Marktprämie und des sogenannten Referenz- bzw. Marktwertes erläutert werden.

Seit dem Bestehen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde dem Betreiber von EE-Anlagen für die Einspeisung seines Grünstroms vom Anschlussnetzbetreiber (VNB oder ÜNB) ein über mehrere Jahre gleichbleibender Vergütungssatz in [ct/kWh] gezahlt. Die Höhe der Vergütung richtete sich dabei vornehmlich nach der Anlagentechnologie (z. B. Wind- oder Solarenergie), der Leistungsklasse in [kW] und dem Jahr der Inbetriebnahme.

Diese Einspeisevergütung stellt nun die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der sogenannten Marktprämie dar, die sich aus der Differenz zwischen der jeweiligen, von den oben genannten Rahmenbedingungen abhängigen EEG-Vergütung und einem energieträgerspezifischen Marktwert ergibt. Dieser entspricht wiederum dem monatlich ermittelten durchschnittlichen Börsenpreis für Strom aus dem betreffenden Primärenergieträger und wurde nach dem EEG in der Novellierung des Jahres 2012 noch als „Referenzwert“ bezeichnet. Handelsplatz hierfür ist die europäische Strombörse „European Power Exchange“ (EPEX SPOT SE) in Paris, über die der kurzfristige Stromgroßhandel in Deutschland, Frankreich, Österreich, der Schweiz und Luxemburg abgewickelt wird.

Ebenso wie die EEG-Einspeisevergütung wird auch die Marktprämie vom zuständigen Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt. Die monatsvariable Marktprämie sichert den Anlagenbetreiber somit gegen negative Strompreisentwicklungen ab und verhindert seine finanzielle Schlechterstellung gegenüber dem äquivalenten EEG-Vergütungssatz. Auf der Informationsplattform Netztransparenz.de der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH findet sich unter dem Link http://www.netztransparenz.de/de/Marktwerte.htm eine tabellarische Aufstellung der monatlich berechneten Marktwerte je Energieträger seit dem Jahr 2012.

Im nachfolgenden letzten Beitrag zum Marktprämienmodell sollen abschließend die sogenannte Managementprämie sowie die potenziellen Marktpreissituationen bei der diesbezüglichen Direktvermarktung vorgestellt werden.


Weitere Informationen zum Thema können gerne jederzeit bei den Autoren dieses Artikels, Christian Großner (e-Mail-Adresse: cgrossner[at]gmx.de) und Dirk Hottmann (e-Mail-Adresse: info[at]dirk-hottmann.com), erfragt werden.