Anordnung von Windenergieanlagen in Onshore-Windparks II

Grundsätzlich kann eine problemlose Übertragung der onshore angesetzten Distanzen zwischen Windenergieanlagen auf den Offshore-Bereich nicht ohne Weiteres stattfinden, da die dortigen meteorologischen bzw. abiotischen Rahmenbedingungen und die Luftturbulenzen, insbesondere aber die Windverhältnisse, eine vollständig andere Ausgangssituation darstellen.

Daher müssen derartige wie auch andere Gegebenheiten in die Überlegungen zur offshorespezifischen Parkauslegung in geeigneter Weise mit einbezogen werden, die auch in den nachfolgenden Beiträgen vorgestellt werden sollen. Zum Onshore-Bereich ist zunächst zu sagen, dass hier nach Angaben der Fa. Plambeck Holding GmbH, Cuxhaven, ein Versetzungsabstand gemäß der im vorigen Artikel „Anordnung von Windenergieanlagen in Onshore-Windparks I“ aufgeführten Abbildung grundsätzlich nicht notwendig ist, und nur dann realisiert wird, wenn dies aus ästhetisch-optischen oder vor allem auch aus windtechnisch bedingten Gründen erforderlich wird.

Im dem zum Unternehmen gehörenden Windpark an der Bundesautobahn A 27 zwischen Bremerhaven und Cuxhaven ist ein solcher Versetzungsabstand beispielsweise ebenfalls nicht vorhanden. Dort beträgt der Anlagenabstand entgegen den in der Literatur anberaumten Abständen allerdings nur etwa 2,5 D, was nach Rücksprache mit der zuständigen Abteilung der Firma im Grunde als eine Art Faustregel für den Onshore-Bereich angesehen werden könne, die firmenintern bei der Dimensionierung der unternehmenseigenen Windprojekte stets zur Anwendung komme.

Darüber hinausgehende Abstände würden weiterhin nur die Parkfläche und damit die dafür einzuplanenden monetären Aufwendungen ansteigen lassen, zumal selbst bei derartigen, vergleichsweise geringen Onshore-Abständen von ca. 2 bis 3 D die Sicherheit der Anlagen, des Betriebes und zum Beispiel auch des Verkehrs bereits vollständig gewährleistet sei. Anlagendistanzen von > 4 D wurden von seiten des Unternehmens bereits als klassische Offshore-Abstände bezeichnet.

Die letztendliche räumliche Auslegung der Projekte sei aber nicht auf bestimmte bzw. vorgegebene Richtlinien bezüglich der Distanzen, sondern auf die einzelnen Vorstellungen der jeweiligen Parkbetreiber und Anlagenhersteller zurückzuführen, so dass praktisch bei jedem On- und Offshore-Windpark, gewissermaßen entsprechend der jeweils zugrundeliegenden Firmenphilosophie, eine andere Dimensionierung, zum Beispiel aufgrund der Anlagengrößen, der Windbedingungen oder der Platz- bzw. Kostengründe, angetroffen werden könne.