Funkfrequenz für die Energiewirtschaft

Im Artikel „Funkfrequenznutzung für eine sichere Energieversorgung“ wurden die Grundlagen der Nutzung einer funkgestützten Kommunikation durch kritische Infrastrukturen, im Besonderen durch die Energiewirtschaft, erläutert. Vor kurzem hat die für die Vergabe der Frequenzbänder zuständige Bundesnetzagentur beschlossen, die Nutzung der weitflächigen 450 MHz-Frequenzen ab dem nächsten Jahr auch weiterhin vorrangig der Energiewirtschaft zu ermöglichen.

Die Energiewirtschaft nutzt als wesentlicher Teil der kritischen Infrastruktur zur allgemeinen Daseinsvorsorge bereits seit mehreren Jahren erfolgreich die Frequenzen des 450 MHz-Bandes. Da die bestehenden Nutzungsrechte zum Ende des Jahres auslaufen, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Frequenzen im Bereich von 450 MHz ab dem 1. Januar 2021 nun vergeben und diese erneut für kritische Infrastrukturen insbesondere aus dem Bereich der Energie- und Wasserwirtschaft bereitgestellt. Damit folgt die Behörde der Empfehlung ihres Beirates, der sich ebenfalls dafür ausgesprochen hat, der Energiewirtschaft eine Kommunikationslösung auf Basis der 450 MHz-Funktechnik zur Verfügung zu stellen. Der Beirat der BNetzA agiert als ein politisches Beratungsgremium, das aus 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie aus 16 weiteren von der Bundesregierung auf Vorschlag des Deutschen Bundestages bzw. des Bundesrates berufenen Vertretern der einzelnen Bundesländer besteht.

Wie jede kritische Infrastruktur ist vor allem die Energiebranche auf eine ebenso flächendeckende wie notfallsichere Kommunikation angewiesen. Vor allem die Betreiber von Energie- und Wassernetzen müssen jederzeit eine sichere und zuverlässige Energieversorgung der Bevölkerung gewährleisten können. Im Falle eines flächendeckenden Ausfalls – dem sogenannten Schwarzfall – muss diese vom jeweils zuständigen Netzbetreiber schnell wiederhergestellt werden. Hierfür benötigen die Akteure eigenständige Funknetze in Form des nun erneut zugeteilten 450 MHz-Frequenzbandes mit den erforderlichen Ausbreitungsbedingungen, einer guten Flächenversorgung und einer ausreichenden Gebäudedurchdringung.

Die vorliegende Regulierungsentscheidung der Behörde wird damit begründet, zum einen die Sicherstellung der Versorgungssicherheit auch im Krisenfall zu ermöglichen sowie zum anderen die Frequenzen für die Digitalisierung der Energiewende bereit zu stellen. Damit soll die technische Basis für eine krisenfeste, flächendeckende und zukunftsfähige Kommunikationstechnologie der deutschen Energiewirtschaft geschaffen werden. Gleichzeitig soll es der Energiebranche und der Wasserwirtschaft die notwendige Planungssicherheit für die nächsten Jahre geben, um die Digitalisierung der bestehenden und auszubauenden Versorgungsnetze auf Basis der 450 MHz-Technik umzusetzen. Ein weiterer Vorteil ist, dass für den Frequenzbereich 450 MHz auch LTE-fähige Endgeräte und Hardware zur Verfügung stehen, was bei anderen Bändern nicht oder zumindest noch nicht der Fall ist.

Die Frequenzen werden in einem objektiven und diskriminierungsfreien Ausschreibungs-, Antrags- und Auswahlverfahren zur bundesweiten Nutzung vergeben, so dass die jeweiligen speziellen Sicherheitsbelange und Schutzanforderungen der interessierten bzw. sich bewerbenden Unternehmen aus der Energie- und Wasserwirtschaft bei der individuellen Auswahl- und Vergabeentscheidung angemessen berücksichtigt werden können. Erhält eine Bewerbung den Zuschlag, so sind für die Zuteilung der Frequenzen vom bezuschlagten Unternehmen gemäß einer entsprechenden Gebührenverordnung Zahlungen in Höhe von rund 113 Mio. EUR an die Netzagentur zu entrichten.

Die 450 MHz-Frequenzen werden seit Bestehen von unterschiedlichen Interessengruppen beansprucht, da sie aufgrund ihrer guten Ausbreitungseigenschaften den Aufbau eines kosteneffizienten, funktionsfähigen und ausfallsicheren Funknetzes ermöglichen. So melden regelmäßig auch weitere kritische Infrastrukturen Bedarf an, zum Beispiel Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Durch den Beschluss der BNetzA wurden auch diesen sicherheitspolitischen Belangen Rechnung getragen: Soweit der Frequenzbereich 450 MHz nicht für Anwendungen kritischer Infrastrukturen aus der Energie- und Wasserversorgung eingesetzt wird, sind Datenübertragungskapazitäten für sicherheitsrelevante Nutzungen der BOS, beispielsweise für die Bundeswehr, bereitzustellen. Dadurch wird die Mitnutzung durch den Innen- und Sicherheitsbereich ermöglicht, in dem die Nutzung von freien Kapazitäten garantiert wird, sofern es nicht zu Beeinträchtigungen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen der Energieversorgung kommt. Darüber hinaus wurden die einschlägigen Interessen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Rahmen der Gesamtstrategie bereits bei der Vergabe der 700 MHz-Frequenzen berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Thema Schwarzstart finden sich auf dieser Internetseite unter anderem in den Artikeln „Systemrelevanz von Kraftwerksanlagen“, „BLACKOUT – Morgen ist es zu spät“ oder „Schwarzstartfähigkeit von Kraftwerksanlagen“.