Anforderungen an 5G

Im Artikel „5G“ wurde der neue Mobilfunkstandard der fünften Generation des mobilen Internets erläutert. In Bezug auf die noch nicht hinreichend geklärte elektromagnetische Verträglichkeit dieser neuen Technologie für Lebewesen und Umwelt wurden auf europäischer Ebene zwei Gremien institutionalisiert, die zusammen mit ihren Aufgaben und Anforderungen an das kommende 5G-Netz in diesem Beitrag vorgestellt werden sollen.

Dies ist zum einen die Gruppe für Frequenzpolitik (engl. Radio Spectrum Policy Group, RSPG), ein Beratergremium von Regierungssachverständigen der Europäischen Kommission, sowie zum anderen das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK, engl. Body of European Regulators for Electronic Communications, BEREC), ein Forum für die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden untereinander und mit der Europäischen Kommission.

Beide Agenturen beraten und unterstützen die Europäische Kommission in frequenzpolitischen Fragen, bei der Koordination der politischen Ansätze, bei der Entwicklung der Frequenzpolitik sowie bei Maßnahmen, die für die Errichtung eines harmonisierten europäischen Binnenmarktes notwendig sind. Darüber hinaus sollen sie eine stärkere Koordinierung der jeweiligen nationalen Regulierungspraxis durch eine möglichst einheitliche Anwendung des europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bewirken, um so die Weiterentwicklung des Binnenmarkts für diesen Bereich zu fördern. Deutschland wird in diesem Gremium durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMWi) sowie durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vertreten.

Gemäß eines von beiden Gremien kürzlich erarbeiteten gemeinsamen Positionspapiers sollen

  • die aktuell geltenden Grenzwerte und Richtlinien der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (engl. International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, ICNIRP), eine internationale Vereinigung von Wissenschaftlern zur Erforschung der Auswirkung nichtionisierender Strahlung auf die menschliche Gesundheit, dazu beitragen, dass der Schutz des Menschen auf transparente und wissenschaftliche Weise gewährleistet wird,
  • adäquate Messmethoden für neue mobile Systeme, einschließlich 5G, entwickelt und eingeführt werden, um stets sicher die fortschrittlichsten Technologien nutzen zu können,
  • die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden, um zu überwachen, ob die vom Betreiber installierten Geräte den festgelegten Grenzwerten entsprechen, unter anderem mit dem Ziel, das Vertrauen in Funktechnologien einschließlich 5G sicherzustellen,
  • die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission transparente, sachliche und neutrale Informationen zu Fragen der elektromagnetischen Verträglichkeit veröffentlichen,
  • die Mitgliedstaaten die Anliegen der Bürger berücksichtigen und Informationen sowie bewährte Verfahren in Europa austauschen, um so zu einem besseren Verständnis der Öffentlichkeit für diese Themen beizutragen.

Für die anstehende Umsetzung dieser Forderungen und Empfehlungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten bedeutet dies, dass die jeweils zuständige nationale Überwachungsbehörde, im deutschen Fall die BNetzA, die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit überprüfen und sicherstellen sowie ihre diesbezüglichen Messungen und Ergebnisse im Internet veröffentlichen muss, um unter anderem auch die Akzeptanz und Transparenz in der Bevölkerung in Bezug auf die neue 5G-Technologie zu fördern.