5G

Im Artikel „Elektromagnetische Strahlenbelastung“ wurde unter anderem auch der neue weltweite Standard des Mobilfunks, das sogenannte 5G, angesprochen. Diese fünfte Generation als Nachfolger der heute für mobiles Internet und Telefonie verwendeten Technologie soll in diesem Beitrag näher erläutert werden.

5G ist seit seiner Veröffentlichung im Dezember 2018 und seiner Verbreitung im vergangenen Jahr durch die zuständige Standardisierungsorganisation 3rd Generation Partnership Project (3GPP) nach GSM (2G), UMTS (3G) und LTE (4G) der insgesamt fünfte Mobilfunkstandard seit der Einführung des volldigitalen mobilen Webs im Jahr 1990. Die wesentlichen Vorteile für die Anwendungen im neuen Datennetz werden gegenüber den genannten Vorgängern die deutlich schnelleren Ladezeiten im Up- und Downstream aus dem Internet sein. So sollen Übertragungsraten von bis zu 10 GBit/s einen bis zu 100-mal schnellerer Datenverkehr als bisher ermöglichen. Durch die damit einhergehende, nahezu sofortige Reaktion des Netzes könnte eine Datenübertragung in Echtzeit gewährleistet werden, da keine Latenzzeiten bzw. Signalverzögerungen mehr angestrebt werden, wie diese noch beim jetzigen Standard üblich sind. Neben der höheren Bandbreite soll der infrastrukturelle Ausbau des kommenden Knotennetzes von 5G-fähigen Funkstationen dafür sorgen, dass es aus den verschiedensten Gründen (z. B. Großveranstaltungen, Ballungszentren, Feiertage) keine überlasteten Netze mehr gibt.

Dazu werden schrittweise entweder die bestehenden 4G-Sendemasten technologisch um- bzw. aufgerüstet oder neue 5G-Antennen installiert. Die grundlegende technische Voraussetzung für die zu erwartenden hohen Datenvolumina ist, dass sämtliche 5G-fähigen Stationen an das Glasfasernetz angeschlossen sein müssen, was einerseits kosten- und andererseits zeitaufwendig ist. Bislang gibt es in Punkto Verfügbarkeit hierzulande noch einige wenige hundert 5G-kompatible Masten; bis zum Jahr 2025 soll Deutschland flächendeckend mit einem dichten, engmaschigen Netz von Mobilfunk-Antennen für die höheren Geschwindigkeiten und Kapazitäten des 5G-Standards versorgt sein, da erst dann die benötigten Hochfrequenzbereiche für den Funkverkehr frei werden. Dies ist das proklamierte Ziel der vier großen Mobilfunkanbieter 1&1, O2, Telekom und Vodafone, welche die Lizenzen auf die neuen Funkfrequenzen für insgesamt 6,55 Mrd. EUR im Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr ersteigerten.

Im 5G-Netz werden künftig weit mehr Endgeräte gleichzeitig mit einer Funkzelle verbunden sein als derzeit. Für die kommenden immensen Volumina an Datenströmen werden die Sendemasten daher nicht mehr nur in den bestehenden, sondern funkseitig zusätzlich auch in höheren Frequenzen arbeiten. Da aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Reichweite zwischen 700 und 1.000 m neue bzw. deutlich mehr Masten benötigt werden, wird entsprechend auch die elektrische bzw. elektromagnetische  Strahlung zunehmen. Dadurch steigen die Bedenken in Bevölkerung, Wissenschaft und Politik in Bezug auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen der 5G-Strahlenbelastung auf den Menschen und andere lebende Organismen.

Während die von den Vorgängern genutzten Funkbereiche in Höhe von 2 und 3,6 Gigahertz (GHz), auf denen auch 5G zunächst arbeiten wird (Frequenzband FR1 zwischen 450 MHz und 6 GHz), relativ weit erforscht sind, liegen hinsichtlich der hochfrequenten Strahlung oberhalb von 24 GHz, die für die 5. Generation des Mobilfunks zum Beispiel in den Frequenzbereichen von 40, 60 oder 80 GHz ebenfalls zur Anwendung kommen soll (Frequenzband FR2 ≥ 24 GHz), noch keine Forschungsergebnisse vor, so dass eine mögliche gesundheitsschädigende Wirkung auf den Körper weiterhin weder widerlegt noch bestätigt werden kann. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufte die durch den Mobilfunk emittierte Strahlung im Jahr 2011 als möglicherweise krebserregend ein, während das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Rahmen von Forschungsprogrammen und Studien festgestellt hat, dass durch hochfrequente Felder – etwa aus dem Mobilfunk – keine negativen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachgewiesen werden konnten.

Als Nachteile werden neben den Kosten für den oben genannten Netzausbau der zu erwartende steigende Energieverbrauch sowie die informationstechnologische Sicherheit bzgl. der Cyber-Vulnerabilität der neuen Technik angeführt. Privatnutzer der jüngsten Technologie benötigen aufgrund der Notwendigkeit eines neues Netzchips ein 5G-fähiges Endgerät, einen entsprechenden Mobiltelefontarif sowie einen 5G-kompatiblen Router. Will der Kunde schon heute im 5G-Netz surfen, ist dies in Deutschland bislang nur an einigen mit 5G-Antennen ausgestatteten Standorten möglich. Interessant ist der neue Standard demgegenüber vor allem für das Internet der Dinge (engl.: Internet of Things, IoT) speziell im Zusammenhang mit kabellosen Zukunftstechnologien wie dem autonomen Fahren per Autopilot, für die Telemedizin oder für eigenständig kommunizierende Sensoren und Roboter im Rahmen der Produktionsautomation (Industrie 4.0).