Elektromagnetische Strahlenbelastung

Im letzten Jahr wurde mit der Versteigerung von Lizenzen zur Nutzung der sogenannten 5G-Technologie für mobiles Internet und Mobiltelefonie durch die Bundesnetzagentur die fünfte Generation des deutschen Mobilfunks eingeleitet, die eine weitere Steigerung der kabellosen Datenübertragungsraten gewährleisten soll. Auch vor diesem Hintergrund werden eventuelle gesundheitliche Risiken und Gefährdungen durch die täglichen Belastungen infolge technisch erzeugter elektromagnetischer Felder in Gesellschaft, Medizin und Wissenschaft kontrovers diskutiert, da ihre biologischen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt bislang nicht oder nur unzureichend erforscht sind.

Diese künstliche Strahlenbelastung, die umgangssprachlich auch als Elektrosmog oder E-Smog bezeichnet wird, bezieht sich auf die Gesamtheit an elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, von denen angenommen wird, dass sie unerwünschte biologische Wirkungen haben können. Im weiteren Sinne zählen hierzu auch Wärmestrahlung und ionisierende (radioaktive) Strahlung, da es sich hierbei ebenfalls um elektromagnetische Wellen bzw. Teilchenstrahlung handelt. Eine solche Funk- bzw. Mikrowellenstrahlung emittieren nicht-kabelgebundene Geräte wie beispielsweise Smartphones, Tablets, DECT-Telefone, WLAN-Router und Sendemasten, die über die spezifische Absorptionsrate (SAR) als Maß für die Absorption elektromagnetischer Felder in der Einheit Leistung pro Masse [W/kg] angegeben wird.

Bezüglich der Immissionen (Einwirkungen) elektromagnetischer Felder sind in einschlägigen Richtlinien, Normen und Gesetzen zulässige Grenzwerte definiert, die angesichts einer gesundheitlichen Verträglichkeit und Zumutbarkeit für den Menschen nicht überschritten werden dürfen, was unter der sogenannten elektromagnetischen Umweltverträglichkeit (EMVU) verstanden wird. Dabei spielen zahlreiche Faktoren wie insbesondere die Exposition hinsichtlich Frequenz, Stärke und Dauer der Einwirkung, Nähe zum Emissionsobjekt oder die Konstitution des von der Elektrosmogbelastung betroffenen Organismus eine zentrale Rolle. Als wissenschaftlich bewiesen gelten derzeit die durch niederfrequente elektromagnetische Strahlung hervorgerufenen Muskelreizwirkungen sowie thermische Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung auf wasserhaltige Gewebestrukturen in Organismen.

Vor diesem Hintergrund stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), die Teil der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist, bereits vor einigen Jahren Handystrahlung sowie niederfrequente Magnetfelder wie zum Beispiel von Hochspannungsleitungen jeweils als „möglicherweise krebserregend“ ein. Auch die Europäische Union und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) warnten vor geraumer Zeit vor den gesundheitlichen Folgen nichtionisierender Emissionen und empfahlen die Minimierung der persönlichen Strahlenbelastung durch eigene Initiative. Personen, die empfindlich auf elektromagnetische Strahlung reagieren bzw. aus diesem Grund Befindlichkeitsstörungen aufweisen, werden als elektrosensibel bezeichnet.

In Ländern mit weit fortgeschrittenem Ausbau ihres Mobilfunknetzes ist nahezu die gesamte Bevölkerung exponiert, zumal der eingangs erwähnte 5G-Standard nicht die Zugangstechnologien der in den Jahren zuvor in Betrieb genommenen älteren Generationen (2G: GPRS und EDGE, 3G: UMTS, HSPA und LTE, sowie 4G: LTE-Advanced) ersetzt, sondern zusätzlich hinzukommt und somit die Installation weiterer Millionen Antennen weltweit erforderlich macht. Doch bereits seit vielen Jahren ist ein Großteil der Bevölkerung hochfrequenten elektromagnetischen Feldern wie zum Beispiel durch die tägliche private und öffentliche Wireless Local Area Network (WLAN) -Bereitstellung und -Nutzung ausgesetzt. Die Deutsche Telekom, die neben Vodafone, Telefónica und Drillisch im Rahmen der oben genannten 6,55 Mrd. EUR teuren Auktion bezuschlagt wurde, kündigte an, bis zum Jahr 2025 mindestens 99% der Bevölkerung und 90% der Fläche Deutschlands mit mobilem Internet der fünften Generation mit Datenraten von bis zu 10 GBit/s versorgen zu wollen. Genutzt werden dabei die beiden Frequenzbereiche FR1 (FR = Frequency Range) zwischen 600 MHz und 6 GHz sowie FR2 zwischen > 24 und geplant 80 GHz.

Als potenzielle Schutzmaßnahmen gegen elektromagnetische Strahlenbelastung gibt es auf dem Markt mittlerweile sogenannte Elektrosmog- oder Handystrahlenfilter. Wissenschaftlich belegt in Bezug auf die gewünschte Verringerung der haus- oder wohnungseigenen Strahlenexposition ist derzeit jedoch nur die Leitungstrennnung der Verbraucher von der allgemeinen Stromversorgung, die ähnlich einer Sicherung in der internen Verteileranlage nur bei Strombezug und somit bei Betrieb einer Last anspricht. Diese Methodik entspricht auch gleichzeitig der Forderung nach einer sogenannten elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV), da elektrische Geräte sich durch ihre Eigenfrequenzen ungewollt wechselseitig beeinflussen bzw. stören können. Allerdings schützt ein solcher Netzfreischalter nicht vor der weitreichenden und mannigfaltigen Strahlenbelastung aus der externen Umgebung, beispielsweise durch strahlende Objekte in anderen Häusern / Wohnungen oder Funkmasten und Sendeantennen. Eine Abschirmung bzw. Abkapselung strahlenemittierender Geräte kann mit bestimmten Metallen wie Aluminium, Zink oder Kupfer erreicht werden, was jedoch mit Einschränkungen hinsichtlich deren Funktionsfähigkeit einhergehen kann. Abschließend in diesem Zusammenhang eine von Nicole Koch ebenso illustrierte wie illustre Anleitung für einen Aluhut zum möglichen Schutz vor elektromagnetischer Strahlung.