Vorhaltung und Erbringung von Regelenergie

Die im vorangegangenen Artikel „Regelleistungsarten am Systemdienstleistungsmarkt“ beschriebene Regelungsenergie kann nur von solchen Kraftwerksanlagen reserviert und geleistet werden, deren Betreiber zuvor in einem speziellen Präqualifikationsverfahren den Nachweis erbracht haben, dass sie die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erforderlichen Anforderungen für die Vorhaltung und Erbringung einer oder mehrerer Arten von Regelleistung erfüllen. Typische Beispiele für regelfähige Anlagentypen sind thermische Kraftwerke wie Kern-, Kohle- oder Gaskraftanlagen sowie hydraulische Kraftwerke.

Abhängig von der Regelleistungsart erfolgen die nach § 22 Abs. 2 EnWG gemeinsamen, diskriminierungsfreien und transparenten Ausschreibungsverfahren und damit die Beschaffung von Regelleistung durch die Betreiber von Übertragungsnetzen in unterschiedlichen Zeiträumen. So werden Primär- und Sekundärregelleistung seit dem 01.12.2007 in monatlichem Turnus ausgeschrieben, während die Ausschreibung für Minutenreserveleistung seit dem 01.12.2006 im täglichen Rhythmus erfolgt. Die vier Betreiber von bundesdeutschen Übertragungsnetzen, die Transportnetze AG (zu EnBW), die Transpower Stromübertragungs-GmbH (früher zu E.ON, seit 01.01.2010 zu TenneT), die Amprion GmbH (zu RWE) und die 50 Hertz Transmission GmbH (zu Vattenfall) haben zu diesem Zweck eine gemeinsame Internetplattform (http://www.regelleistung.net) eingerichtet.

Die Vermarktung erfolgt unter Einbeziehung der von der Regelleistungsart abhängigen Verfügbarkeiten des jeweiligen regelfähigen, hierfür präqualifizierten Kraftwerksparks, historischer Informationen des Systemdienstleistungsmarktes sowie weiteren ausschreibungsrelevanten Marktbedingungen wie z. B. Preisen oder der Anzahl von Arbeits- und / oder Feiertagen (relevant für Peak- / Offpeak-Zeiträume) im jeweiligen Ausschreibungsmonat. Zu beachten ist neben der unterschiedlichen Auktionssystematik auch die Deckung eines symmetrischen Gesamtbedarfs (positiv = negativ) bei der Primärregelung und eines asymmetrischen Gesamtbedarfs (positiv ≠ negativ) bei Sekundär- und Tertiärregelung. Weiterhin müssen die beiden Produktarten Peak (werktags von 08:00 bis 20:00 Uhr) und Offpeak (werktags von 20:00 bis 08:00 Uhr sowie wochenends) bzw. Peak- / Offpeak-Leistungsscheiben à 4 Stunden und für die Vorhaltung relevante Leistungspreise [€/MW und Monat] bzw. für einen eventuellen Abruf relevante Arbeitspreise [€/MWh] berücksichtigt werden.

Der abschließende Abruf der vorgehaltenen Regelleistung erfolgt je nach Bedarf des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB, engl.: Transmission System Operator, TSO) auf Basis der finalen Vergabeergebnisse anhand der auf die vier ÜNB aufgeteilten Merit-Order-Listen, d. h. der nach Arbeitspreisen sortierten Listen der jeweils bezuschlagten Angebote. Die nachstehende Abbildung zeigt das bundesdeutsche Übertragungsnetz bzw. die Regelzonen von TenneT, Vattenfall, RWE und EnBW (Quelle: http://de.wikipedia.org/).