Fahrplanmanagement in der Kraftwerkseinsatzplanung

In der kurz- und mittelfristigen Kraftwerkseinsatzplanung eines jeden Energieerzeugungsunternehmens auf dem liberalisierten Strommarkt wird die leistungsmäßige Fahrweise und damit die Plan-Erzeugung der zur Verfügung stehenden Kraftwerksblöcke respektive seiner Lieferverträge ex ante eingeplant. Diese kann dann z. B. an den Großhandelsmärkten für Strom vermarktet oder Kunden zu vereinbarten Konditionen geliefert werden.

Dieser Sachverhalt bezieht sich auf die Einspeisungs- bzw. Erzeugungsseite, was eine sogenannte Long-Position impliziert. Auf der anderen Seite, d. h. auf der Last- oder Verbrauchsseite, herrscht analog eine sogenannte Short-Position vor, die von vorgenannter entsprechend zu decken ist. Beides geschieht über im voraus geplante Strombezugsmengen in Form energetischer Fahrplanlieferungen.

Das klassische Instrument zur Abbildung einer solchen geplanten, voraussichtlichen (bezogenen oder eingespeisten) Leistung nennt man Fahrplan. Dabei handelt es sich um ein standardisiertes, tabellenförmig aufgebautes und im allgemeinen täglich aktualisiertes Dokument, das zwischen den jeweiligen Marktteilnehmern bzw. Vertragspartnern zusammen mit den zugehörigen Transaktionsnummern (TAN) im Day-Ahead-Turnus vereinbart, verschickt und abgerechnet wird. Die Granularität im Fahrplanmanagement erfolgt in der Regel im viertelstundenscharfen Zeitraster, so dass jeder Viertelstunde eines Tages (1 d = 24 h = 96 qh) die zu beziehende bzw. abzunehmende (Last) oder einzuspeisende (Deckung) Leistung in MW zugeordnet wird. Im Hinblick auf die korrespondierende Abrechnung der Fahrplanenergie zwischen Kunden und Lieferanten sind derartige viertelstündliche Leistungswerte im übrigen auch defaultmäßiges Standardformat.

Sollte sich am Erfüllungstag nun außerplanmäßig eine Differenz zwischen einer solchen Leistungszeitreihe (auch: (Prognose-)Lastverlauf, -gang, -linie) und der physikalisch tatsächlich erbrachten bzw. gezogenen Energie einstellen, so wird eine sogenannte Fahrplanabweichung vom jeweils zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Form einer Mehr- (bei Fehlmengen) oder Mindereinspeisung (bei Überschussmengen) ausgeglichen, die dem ÜNB anschließend entsprechend zu vergüten ist (Stichwort Energiebilanzkontierung).