Archiv für den Tag: 02.07.2022

Das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz

Im Zuge des Ukraine-Konflikts ist Erdgas zu einem knappen Gut geworden, so dass das BMWK mit dem Ersatzkraftwerkebereitstellungsgesetz eine rechtliche Grundlage für die sogenannte Gasersatzreserve geschaffen hat. Demnach müssen sich Kohlekraftwerke betriebsbereit halten und im Abruffall anfahren, um weniger Gas zur Stromerzeugung zu nutzen und das so eingesparte Erdgas vor dem Hintergrund der Versorgungssicherheit für die Industrie, zu Heizzwecken oder zur Speicherbefüllung verwenden zu können. Weiterlesen