Errichtung und Installation von Offshore-Windkraftanlagen III

Anlässlich des 5-jährigen Jubiläums dieser Internetseite an dieser Stelle zunächst ein herzlicher Dank an alle Leser, Kollegen, Bekannte, Freunde und Organisationen für die langjährige Treue und Unterstützung in Form von konstruktiven Feedbacks, weiterführenden Anregungen und einen interessanten Austausch rund um das spannende Thema Energiewirtschaft!

Vor diesem Hintergrund erscheint heute die – seit dem Gründungsartikel „Netzstabilität durch Regelenergie“ vom 25. November 2009 – insgesamt 206. Info aus der Energiewirtschaft als dritter Beitrag der Artikelserie zum Thema Errichtung und Installation von Offshore-Windkraftanlagen.

Anknüpfend an die Ausführungen des letzten Beitrags werden die Bauteile für zwei komplette Windenergieanlagen, insgesamt also vier Turmhälften, zwei Maschinenhäuser mit jeweils zwei bereits angeflanschten Rotorblättern sowie die beiden dritten Rotorblätter, in der Folge auf ein geeignetes Spezialschiff, das sogenannte Errichterschiff (auch: Hub-, Installationsschiff), verladen, mit dessen Schwerlastkran die Anlagen dann auf See zusammengebaut werden, wobei das Schiff zur Montage einer Anlage vier stützende, bis zum Seebett reichende Stelzen ausfährt, mit denen es einen festen Stand auf dem Meeresgrund erreicht.

Grundsätzlich ist im Zusammenhang mit Errichtungsvorgängen im Offshore-Bereich zu berücksichtigen, dass die zeitaufwendigen Grundierungsvorgänge (vgl. dazu die Artikel „Fundamentierung und Gründungsvarianten für Offshore-Windkraftanlagen I“ ff.) ebenso wie sämtliche Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten wetterbedingt größtenteils auf die Frühlings- bzw. Sommer- und eventuell auch auf meteorologisch gemäßigte Herbstmonate (April / Mai bis September / Oktober) beschränkt sind. Im Winter- respektive im Herbstquartal kommen demnach mehrere Monate für derartige Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten tendenziell nicht in Frage; werden sie dennoch in diesen Jahreszeiten ausgeführt, so nehmen sie in der Regel eine wesentlich größere Zeitspanne in Anspruch als in den geeigneten Sommer- bzw. Frühlingsperioden.

Die generelle Bausaison mit akzeptablen Wetterbedingungen für die Offshore-Installationsarbeiten beginnt somit in der Regel Ende April und dauert bis Anfang Oktober, das heißt an ungefähr mindestens fünf Monaten im Jahr sind kontinuierliche Offshore-Aktivitäten möglich. Weiterhin müssen bei der Errichtung an jedem Offshore-Standort entsprechende Nachbaumöglichkeiten für eine eventuelle Ausweitung der Windparks im Rahmen gegebenenfalls folgender Ausbaustufen berücksichtigt bzw. gesichert werden.

Die beiden folgenden Abbildungen zeigen die konventionelle Montage und Installation eines Offshore-Windparks; oben die Errichtung am Standort „Tunø Knob“, unten die Simulation der Errichtung eines Offshore-Projektes (Bildquelle: Verband der dänischen Windkraftindustrie (DWIA, Danish Wind Industry Association)). Für jede Windkraftanlage benötigten die Bauarbeiter bei der Errichtung der beiden dänischen Windparks „Middelgrunden“ und „Tunø Knob“ im Übrigen jeweils etwa einen Tag.

Weiterführende Informationen zum Thema finden sich unter anderem im Tagungsband zum Kongress „Offshore-Windenergienutzung und Umweltschutz – Integration von Klimaschutz, Naturschutz, Meeresschutz und zukunftsfähiger Energieversorgung“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Berlin.