Netztrennung

In mehreren Artikeln auf dieser Interseite wurde das Thema Blackout angesprochen. Ein solcher Schwarzfall kann zu einer sogenannten Netztrennung innerhalb des synchronisierten Netzverbundes in zwei oder mehrere Teilnetze führen, um durch die kaskadenartige Kettenreaktion einen Frequenzabfall in den nicht vom Stromausfall betroffenen Netzgebieten zu vermeiden und somit dort die Versorgungssicherheit weiterhin aufrecht zu erhalten.

Ein Blackout ist eine Großstörung im europäischen Übertragungsnetz. Dieses wird vom Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber Strom (engl.: European Network of Transmission System Operators for Electricity, ENTSO-E) betrieben, in dem alle Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) der synchronisierten Staaten Pflichtmitglieder sind. Die Vorgängerorganisation war die European Transmission System Operators (ETSO), die 1999 als europäischer Verband im Zuge der Schaffung eines gemeinsamen europaweiten Strommarktes aus den regionalen Verbänden Kontinentaleuropas (UCTE), Skandinaviens und der Britischen Inseln entstand.

Seit dem 1. Juli 2009 hat die ENTSO-E auf der gesetzlichen Grundlage der „Verordnung (EG) Nr. 714/2009 vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003“ die Aufgaben der ETSO übernommen. Mittlerweile umfasst die ENTSO-E 43 Übertragungsnetzbetreiber aus 36 europäischen Ländern. Die technische Koordination sowie das oberste Synchronous Area Monitoring (Frequenzüberwachung) erfolgt durch die beiden Coordination Centres (CC) in den Regionen Nord (durch den deutschen Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH, Dortmund) und Süd (durch den schweizerischen Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid AG, Aarau).

Wenn die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (zumindest zeitweise) die Kontrolle über das Netz verlieren und es durch einen Frequenzabfall unter 47,5 Hertz (die Norm- bzw. Nennfrequenz im europäischen Verbund beträgt 50 Hz) zu überregionalen Abschaltungen und dem sukzessiven Ausfall aller davon betroffenen Betriebsmittel wie zum Beispiel Kraftwerken, Umspannwerken und Stromleitungen kommt, ergibt sich durch die Überlastung des Gesamtsystems im betroffenen Gebiet ein vollständiger Shutdown (Frequenz = Spannung = Strom = 0). Um ein Übergreifen des Blackouts auf die unmittelbar benachbarten Regelzonen zu vermeiden, trennen die Übertragungsnetzbetreiber der ENTSO-E als Notfallmaßnahme das europäische Verbundnetz in Teilnetze auf.

So können benachbarte Gebiete zum einen funktionsfähig bleiben, wenn sie über ausreichend Leistung verfügen, um die dortigen Netzabschnitte zu stabilisieren und ihrerseits einen Frequenzabfall in den von ihnen ausgeregelten Übertragungsnetzen unter 47,5 Hertz zu verhindern, da es auch im Gesamtsystem zu merklichen Frequenzschwankungen kommt. Zum anderen kann eine solche Auftrennung des Stromnetzes den Netzwiederaufbau im ausgefallenen Gebiet beschleunigen, in dem die angrenzenden Regelzonen das ausgefallene Teilnetz durch Spannungsweiterschaltung sukzessive hochfahren und stabilisieren. Die normgerecht bewerkstelligte Netztrennung ist im Schwarzfall somit eine Maßnahme zur Verhinderung eines Komplettausfalls der europäischen Stromversorgung. In situativer Abhängigkeit der jeweiligen Schadenslage ist eine Aufsplittung des europäischen Verbundsystems auch in mehrere Teilsegmente bis hin zur vollständigen Auftrennung des Gesamtnetzes möglich.

Typischerweise gehen dem Blackout diverse Topologieänderungen infolge von abweichenden Netzschaltungen sowie umfangreiche Lastabwürfe im Gigawatt-Leistungsbereich voraus, um durch ebendieses kontrollierte Abschalten von Netzlast zur Laststeuerung im Stromnetz als letzte mögliche Maßnahme dem drohenden kompletten Zusammenbruch des Verbundnetzes oder eines Teils davon zuvorzukommen sowie um verbleibende Netzsegmente zu stabilisieren. Die Netztrennung fungiert demnach als eine Art Selbstschutzmaßnahme des Netzes, indem sie physischen Schäden an elektrischen Betriebsmitteln und deren Peropherie sowie die im Schadensfall davon ausgehenden Gefährdungen verhindert oder zumindest vermindert.

Ein Beispiel für die zwangweise Netztrennung erlebte Europa zuletzt Anfang des Jahres. Am 31. Januar 2026 kam es um 10:42 Uhr (09:42 Uhr MEZ) zum Ausfall einer 400 kV-Leitung zwischen den Stromnetzen Rumäniens und Moldawiens sowie zum Ausfall einer 750 kV-Leitung zwischen der West- und der Zentralukraine. Dies führte zu automatischen kaskadierenden Schutzabschaltungen in den dortigen Umspannwerken. In der Folge kam es zu einem großflächigen Stromausfall in der Ukraine sowie in Moldawien. Der Stromausfall beeinträchtigte auch den Betrieb der drei in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke der Ukraine. In den Regionen Kiew und Dnipropetrowsk wurde die Stromversorgung der Kritischen Infrastruktur bis ca. 17 Uhr wiederhergestellt. Anschließend wurden die Verbraucher in den Regionen Charkiw, Odessa und Schytomyr schrittweise wieder ans Netz angeschlossen.

Dieses großflächige Ereignis hat sich auch im restlichen Verbundsystem durch einen erheblichen Frequenzanstieg auf bis zu ca. 50,145 Hz deutlich bemerkbar gemacht. Die weitreichenden Ausfälle in den ukrainischen und moldauischen Stromnetzen führten zu einer Schutzabschaltung bzw. Trennung des Netzes vom kontinentalen Europa. Der getrennte Bereich wurde um 10:05 Uhr MEZ wieder erfolgreich mit dem kontinentaleuropäischen Netz synchronisiert. Der ukrainische Übertragungsnetzbetreiber Ukrenergo und der moldauische Übertragungsnetzbetreiber Moldelectrica leiteten mit Unterstützung der benachbarten Übertragungsnetzbetreiber entsprechende Maßnahmen zur Wiederherstellung der Netze und somit der Stromversorgung für alle Verbraucher ein. Seit dem 16. März 2022 sind die Stromnetze der Ukraine und der Republik Moldau mit dem europäischen Verbundnetz synchronisiert.

Weiterführende Informationen zum Thema finden sich auf dieser Internetseite unter anderem in den Artikeln „Stromnetzresilienz“, „(n–1)-Netzsicherheit“ und „Netzselbstregelung“ (Bildquelle: Thomas Publishing).