Methoden zur Produkt- und Prozessbewertung III: Sozio-Ökoeffizienzanalyse, UVP und TFA

Liegen für ein spezielles System sowohl Ökoeffizienz- (vgl. Teil I) als auch Sozioeffizienzanalyse (vgl. Teil II) vor, so bietet sich die Kombination der generierten Ökoeffizienz- und Sozioeffizienzportfolien zu einer graphischen Gesamtdarstellung sämtlicher Bewertungsergebnisse in Form einer dreidimensionalen Abbildung (Abszisse: Kosten, Ordinate: Umweltauswirkungen, z-Achse: soziale Auswirkungen), dem sogenannten „Sozio-Ökoeffizienzportfolio“, an. Im Ergebnis erhält man demzufolge eine umfassende Sozio-Ökoeffizienzanalyse des betreffenden Produktes oder Verfahrens, die neben den ökonomischen auch die ökologischen und sozial-gesellschaftlichen Aspekte des analysierten Zielobjekts identifiziert, quantifiziert und bewertet. Auf der Grundlage der erarbeiteten Resultate können nun verschiedene Erzeugnis- oder Prozessalternativen, die den gleichen Nutzen stiften, nach Kosten-, Umwelt- und Sozialaspekten unter Verwendung von Relativkennzahlen (0 bis 1) miteinander verglichen werden.

Weitere klassische Möglichkeiten, zusätzlich zu den ökonomischen Aspekten auch eventuelle ökologische und / oder sozial-gesellschaftliche Auswirkungen eines Produktes oder Verfahrens erfassen und bewerten zu können, stellen die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie die sogenannte Technikfolgenabschätzung (TFA) dar.

Die erstgenannte, gesetzlich reglementierte UVP dient der umfassenden Beurteilung von Großprojekten (z. B. Anlagen) in der Planungsphase im Hinblick auf ihre umweltrelevanten und gesellschaftlichen Einflüsse sowie die durch sie verursachten Wechselwirkungen und Interdependenzen. Primäres Ziel ist demnach die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des jeweils observierten Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden etc. einschließlich der jeweiligen Abhängigkeiten untereinander sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter. Die rechtliche Grundlage für die UVP bildet in Deutschland das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Im Rahmen einer TFA (auch TA, Technologiefolgenabschätzung, Technikbewertung; engl.: Technology Assessment) werden letztlich im besonderen das Produktionsprogramm sowie die bestehenden bzw. geplanten Fertigungsverfahren technischer Neuentwicklungen und Großinvestitionen in bezug auf ihre potenziellen ökologischen sowie sozial-gesellschaftlichen Haupt- und Nebenwirkungen überprüft. Das allgemeine Ziel liegt dabei in der Identifizierung, Quantifizierung und zukunftsbezogenen abschätzenden Bewertung der ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Folgen, die bei Einführung, Verbreitung oder Modifikation der jeweils betrachteten Technologie ein- bzw. auftreten können. Weitere Informationen zum Themenbereich bietet das Netzwerk der deutschsprachigen Technikfolgenabschätzungs-Community.