Anordnung von Windenergieanlagen in Onshore-Windparks I

Bevor die räumliche Anordnung von Windenergieanlagen in Offshore-Windparks dargestellt wird, soll diese Betrachtung für die entsprechende Situation in Onshore-Windparks beschrieben werden.

Zusätzlich zu den im vorgenannten Artikel „Auslegung von Windparks im Offshore-Bereich“ aufgeführten Richtlinien bzgl. der räumlichen Anordnung gibt die Umweltschutzorganisation Greenpeace demgegenüber keinen absoluten, sondern einen sich in Abhängigkeit des Anlagenrotordurchmessers D bestimmenden einzuhaltenden Anlagenabstand von etwa 4 bis 5 D an. Einen Anlagenabstand von etwa 5 D sieht auch der Windkraftanlagenhersteller Daewoo Shipbuilding and Marine Engineering Ltd. (DSME), Seoul (Südkorea), für seine Windanlagen an Land vor. Heute sind nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz Onshore-Anlagenabstände um ca. 4 D üblich, was einerseits aus der Begrenztheit der Planungsflächen sowie andererseits aus wirtschaftlichen Überlegungen resultiert.

Das frühere OPET- (engl.: Organisations for the Promotion of Energy Technologies) Unternehmen Energy Centre Denmark (ECD), Taastrup (Dänemark), nimmt eine differenziertere Betrachtung in Abhängigkeit nicht nur vom Rotordurchmesser, sondern auch von der zugrundegelegten Windparkgröße vor. So sollte die Anlagendistanz bei einem aus 2 bis 6 Windenergieanlagen bestehenden Windpark im Binnenland etwa 3 bis 5 D und bei Projekten ab einer Größe von sechs Windkraftanlagen zwischen 5 und 7 D betragen. Bei großen Windparks mit einer Größe von ca. ≥ 30 Windenergieanlagen sollte demgegenüber ein Anlagenabstand von etwa 7 bis 10 D eingeplant werden. Zu erwähnen ist weiterhin, dass die ENERCON GmbH, Aurich, den jeweiligen Parkbetreibern für den Onshore-Bereich einen notwendigen Mindestabstand von 3 D zwischen ihren Windturbinen empfiehlt, um auf diese Weise einen ordnungsgemäßen Betrieb und damit einen bestmöglichen Ertrag der Windanlagen gewährleisten zu können.

Bei sämtlichen in diesem Beitrag vorgeschlagenen Abständen der Anlagen untereinander handelt es sich um die Distanz sowohl in transversaler als auch in longitudinaler Richtung, das heißt dass gemäß der unten stehenden Abbildung (Quelle: eigene Darstellung) der Anlagen- mit dem Reihenabstand in etwa übereinstimmt. Eine Differenzierung nach Haupt- und Nebenwindrichtung(en) wurde dabei nicht vorgenommen, so dass sich alle angegebenen Abstände auf die Hauptwindrichtung beziehen dürften.

Weiterhin wurden von Seiten der o. g. Firmen bzw. Institutionen keinerlei Angaben zu einem eventuellen Versetzungsabstand (vgl. die relevanten Abstände bei der Dimensionierung eines Windparks in der folgenden Abbildung) gemacht, dem offensichtlich auch im Onshore-Bereich keine große Bedeutung zukommt. Des weiteren sei an dieser Stelle nochmals erwähnt, dass es sich bei sämtlichen in diesem Artikel gemachten Angaben nicht um verbindliche, vorgeschriebene Richtlinien, sondern lediglich um vorgeschlagene bzw. empfohlene Anlagendistanzen handelt.

Weiterführende Informationen zum Thema finden sich unter anderem in der Studie „Untersuchung der wirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Effekte von Bau und Betrieb von Offshore-Windparks in der Nordsee auf das Land Niedersachsen“ der Niedersächsischen Energie-Agentur GmbH, Hannover, in Zusammenarbeit mit der UL International GmbH (DEWI), Wilhelmshaven, sowie dem Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung e. V., Hannover, im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums, Hannover.