Die Nutzung von Kabeltrassen für Offshore-Windparks aus Behördensicht

Um eine Kabelbündelung der einzelnen Trassen von Offshore-Windparks zu erreichen, will die Landesregierung Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund erreichen, dass Kabeltrassen zur Küste möglichst zeitgleich mit den jeweiligen maritimen Windparks genehmigt werden können, um so von vorneherein eine zumindest teilweise Zusammenlegung der geplanten Seekabel zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

Ein umfassendes Netzkonzept fordert in diesem Zusammenhang auch die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Berlin, damit in Zukunft nicht jeder Windpark sein eigenes Seekabel an Land führen wird. Nach deren Vorstellung könnten die Windparkkabel entsprechend den bereits in den Artikeln „Die elektrische Verbindung zwischen Offshore-Windpark und Verbundnetz“ ff. angestellten Überlegungen auf See miteinander verknüpft und in der Folge gebündelt an z. B. drei Punkten an das Stromnetz herangeführt bzw. angebunden werden, was gleichzeitig auch einer Vision der E.ON Netz GmbH, Bayreuth, gleichkommt, deren Perspektive für die Netzanbindung deutscher Offshore-Windparks in der Nordsee die nachstehende Abbildung graphisch verdeutlicht.Es bleibt allerdings zu überlegen, ob und vor allem wie der Netzanschluss bei der zu erwartenden großen Anzahl deutscher Offshore-Projekte gebündelt werden kann, denn für jedes Vorhaben ein eigenes Kabel zu legen, wird auch nach Angaben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg, weder wirtschaftlich tragbar noch umweltverträglich sein, so dass die betroffenen Betreiberunternehmen insbesondere in diesem Punkt zur umfangreichen Kooperation, Koordination und Transparenz aufgefordert sind.

Die Bezirksregierung Weser-Ems wird im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für den küstennahen Bereich innerhalb der 12 Seemeilen-Zone (Küstenmeer, Hoheitsgewässer) nach eigenen Angaben nur einen einzigen Korridor vom Meer zum Land in Form der durch den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ über die Insel Norderney laufenden Kabeltrasse genehmigen. Die Genehmigung dieser Trasse für den Offshore-Windpark „alpha ventus“ (ehem. „Borkum West“) ist bereits erfolgt, so dass abzuwarten bleibt, wie die übrigen, in diesen Zuständigkeitsbereich fallenden geplanten Offshore-Windparkprojekte ihre Netzanbindung realisieren werden.

Einerseits sieht die Bezirksregierung mit Unterstützung des Landes Niedersachsen und der Umweltschutzverbände vor, keine weiteren Trassen zu genehmigen, andererseits ist es jedoch fraglich, ob die Betreiberfirma, die Deutsche Offshore Testfeld- und Infrastruktur GmbH & Co. KG (DOTI), ihre bestehende Trasse, die Firmenangaben zufolge ausschließlich für den Windpark „alpha ventus“ genutzt werden soll, für später eventuell folgende Unternehmen bzw. Windparks aufgrund der oben genannten Gründe freigeben respektive einer derartigen Mit- bzw. Parallelbenutzung durch Konkurrenten, gegebenenfalls gegen entsprechende Trassennutzungsentgelte, zustimmen wird (Literatur).