Umweltziel(e) als Voraussetzung für ein betriebliches Öko-Controlling

In den Artikeln „Umweltschutz als Win-Win-Situation im unternehmerischen Zielsystem I“ und Teil II wurde deutlich, dass eine umweltschutzbezogene Zielformulierung und -implementierung in das unternehmerische Zielsystem die grundlegende Voraussetzung für die Existenz jeglicher Umweltinstrumente als unternehmerische Werkzeuge zur konkreten Umsetzung einer betrieblich ökologischen Nachhaltigkeitsentwicklung darstellt. In diesem Zusammenhang ist an dieser Stelle eine spezielle ökologiebezogene Unternehmensfunktion von besonderer Bedeutung. Es handelt sich dabei um das sogenannte Umweltcontrolling, das je nach konzeptioneller Ausgestaltung als ökologieorientierte Modifikation oder umweltbezogenes Teilsystem des traditionellen Unternehmenscontrolling aufzufassen ist.

Dieses vergleichsweise moderne Controllingkonzept zielt in erster Linie darauf ab, die Unternehmensführung im Rahmen des umweltschutzbezogenen Zielerreichungsprozesses umfassend zu unterstützen und so zur Durch- bzw. Umsetzung des ökologischen Sustainability-Gedankens auf organisationaler Ebene beizutragen. Dies bedeutet wiederum, dass alle diesbezüglichen Planungs-, Steuerungs-, Kontroll- und Informationsaufgaben sowie die daraus resultierenden Entscheidungen einer betrieblich hinreichenden Ökologieausrichtung genügen und sich somit im besonderen an einer oder mehreren umweltschutzbezogenen Zielsetzungen orientieren können müssen. Grundlegende Voraussetzung für eine derartige funktionsbezogene Fokussierung des Umweltcontrolling ist somit die Existenz verbindlich verankerter Umweltziele im Unternehmen.

Dieser Anforderung tragen gemäß den Ausführungen in den vorangegangenen Artikeln entweder ein generelles Unternehmens(ober)ziel Umweltschutz oder aber umweltbedeutsame operationale Sub- bzw. Teilziele auf den unteren Organisationshierarchien zur konkreten Ausgestaltung dieser globalen Zielvorgabe Rechnung. In diesem Kontext ist dabei in erster Näherung die Art und Weise der letztendlichen Zielformulierung (Zielinhalt, -ausmaß, Sach-, Formalziel etc.) von lediglich untergeordneter Bedeutung. Obligatorisch für die Existenz eines betrieblichen Öko-Controlling ist an dieser Stelle zunächst einmal vielmehr das bloße Vorliegen einer solchen Zielsetzung, da sie für dieses im Sinne einer Daseinsberechtigung gleichermaßen struktur-, inhalt- und motivgebendes Leitbild sowie – im Falle instrumentell-quantitativer Umweltziele – unmittelbare Soll-Vorgabe (z. B. Senkung des spezifischen Elektrizitätsverbrauchs [kWh] in Abteilung x um y% bis tt.mm.jjjj) repräsentiert. Ein verbindlich formuliertes Unternehmensziel Umweltschutz ist für das ökologisch ausgerichtete Controlling zum Zwecke dessen praxisbezogen funktionaler Umsetzung demnach ebenso wie für sämtliche weitere organisationale Umweltschutzmaßnahmen und -investitionen die existenzielle Grundlage.