Redispatching durch Übertragungsnetzbetreiber

Im energiewirtschaftlichen Kontext ist unter dem sogenannten Redispatching (oder kurz: Redispatch) die präventive (ex ante) oder kurative (ex post) Beeinflussung von Erzeugerleistung durch den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu verstehen. Diese hat das Ziel, kurzfristig auftretende Engpässe aus Netzgesichtspunkten zu vermeiden oder zu beseitigen. Daher wird Redispatch nur im äußersten (netzbedingten) Notfall, d. h. im Rahmen von unerwarteten bzw. außergewöhnlichen Systemzuständen angewandt. Gesetzliche Grundlage ist unter anderem § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der die Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen behandelt.

Grundsätzlich können kraftwerksseitig zwei Formen des Redispatchings unterschieden werden. Zum einen kann der ÜNB eine Produktionserhöhung anfordern, was je nach Commodity des betroffenen Kraftwerks – thermisch oder hydraulisch – eine Erhöhung Generator bzw. eine Reduktion Pumpe bedeuten kann. Umgekehrt kann vom ÜNB eine Produktionsreduzierung angefordert werden, was entsprechend einer Reduktion Generator bzw. einer Erhöhung Pumpe gleichkommt. Relevant sind in erster Linie die betroffenen Regelzonen und die zuständigen ÜNB ebenso wie in zweiter Instanz die Kraftwerksstandorte und Kraftwerkstypen.

Der Einsatz von Redispatch unterliegt jedoch gewissen Randbedingungen, die bei dessen Aktivierung und Bewertung zu berücksichtigen sind. So stellt Redispatching einen aktiven Eingriff in die bestehende, wirtschaftlich optimale Merit-Order des eingesetzten Erzeugungsparks dar. Redispatch wird somit nicht als ein marktwirtschaftlich effektives Engpassmanagement betrieben, sondern an erster Stelle steht hier die System- bzw. Netzstabilität.

Die aus einer Redispatchmaßnahme resultierenden Kosten sind darüber hinaus durch den ÜNB nicht beeinflussbar, da diese vom originären Kraftwerkseinsatz abhängen. Weiterhin ist ein Redispatching im Falle der oben genannten Produktionserhöhung (= Regelzone mit Erzeugungsdefizit) nur dann möglich, wenn noch ausreichend verfügbare Kraftwerksleistung vorhanden ist und diese ad hoc abgerufen werden kann. Außerdem ist zu beachten, dass entsprechend weniger Reserven im Zusammenhang mit der täglichen Kraftwerksvermarktung aus dem verfügbaren Asset-Portfolio am Spotmarkt bereitstehen, sofern Redispatch eingesetzt wird.