Landkabelverlegung zur Netzanbindung von Offshore-Windparks

In den vorangehenden Artikeln „Seekabelverlegung zwischen Offshore-Windparks und Küste“ ff. wurde vorwiegend die Kabelverlegung auf See behandelt, um die netztechnische Anbindung von Offshore-Windparks zu realisieren. In diesem Beitrag soll nun überblicksartig auf den nachfolgenden Prozessschritt in Form der Kabelverlegung an Land, also on-shore, eingegangen werden.

Bei der Landverlegung der Kabel wird ein von der Größe her ausreichender Graben von etwa ein bis anderthalb Metern Tiefe, in Abhängigkeit von den vorherrschenden lokalen Gegebenheiten unter Umständen auch tiefer, ausgehoben, in dem das Kabel dann verlegt wird. Das Ausheben dieser Kabelgräben erfolgt in der Regel durch konventionelles Baggern. Dabei muss das weitergeführte Seekabel aus Gewichtsgründen in mehreren Stücken von jeweils ca. einem Kilometer Länge transportiert und verlegt werden.

Dieser Vorgang macht entsprechend viele Verbindungsstücke für die einzelnen Kabelenden, die sogenannten Muffen, erforderlich und gestaltet unter anderem die Landkabelverlegung – gerade im Hinblick auf die damit verbundenen negativen Auswirkungen – in der Folge entsprechend teuer. (Aufgrund der diesbezüglichen Umstände wie beispielsweise Gerätschaften, Wetter oder Standortbeschaffenheit erweist sich die vorgelagerte Kabelverlegung auf See, also off-shore, jedoch verständlicherweise ungleich kostenaufwendiger.)

Da diese Verbindungsstücke in Abhängigkeit von der jeweils eingesetzten Anzahl den resultierenden Leitungswiderstand der Kabel wesentlich erhöhen und damit hohe Verluste bei der Stromübertragung nach sich ziehen können, ist der Weg über Land generell möglichst kurz zu halten (Stichwort „Luftlinie“). Diese Forderung liegt auch in der Tatsache begründet, dass die Arbeiten zusätzlich gegebenenfalls durch andere infrastrukturelle Rahmenbedingungen, also zum Beispiel durch weitere, bereits verlegte Kabel oder Leitungen an den jeweiligen Lokalitäten, stark behindert werden können.

Die ersten vier bis fünf Kilometer des an Land zu verlegenden Kabels können dabei im Übrigen noch vom in den vorigen Artikeln behandelten Kabelverlegeschiff abgespult werden (Literatur).