Energie- und umweltpolitische Herausforderungen I

Der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bundesumweltministerium (BMU) herausgegebene Statusbericht „Energieversorgung für Deutschland“ macht die in den vorangegangenen Artikeln angesprochenen energie- und umweltpolitischen Herausforderungen noch einmal deutlich und zeigt gleichzeitig auf, dass neben der primären Förderung der erneuerbaren Energiequellen auch die Nutzung der gesamten volkswirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale zu einer sicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung beitragen kann. Zentrale Themenschwerpunkte sind dabei die Gewährleistung einer umfassenden nationalen Versorgungssicherheit im Rahmen einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energie- und Umweltpolitik sowie die stetig ansteigenden Energiepreise.

In ersterem Fall sind daher rechtzeitig die dazu notwendigen Investitionen durchzuführen sowie entsprechende Strategien zu entwickeln, um das Risiko eventueller Versorgungsstörungen und -engpässe weitestgehend zu vermeiden bzw. zu vermindern. Darüber hinaus kommt den Energiekosten in der Industrie eine stetig zunehmende Bedeutung zu, die bei der Standortwahl inzwischen immer häufiger den entscheidenden Ausschlag geben. Auch aus diesen Gründen wird in dem Bericht gefordert, technisch, wirtschaftlich und ökologisch tragbare Alternativen zu entwickeln, um dem anhaltenden Trend kontinuierlich steigender Energiepreise entgegenzuwirken.

Eine weitgehende Abkopplung vom Ölpreis sowie eine Reduzierung der relativ hohen Energieimportabhängigkeit Deutschlands ist dabei jedoch nur durch die effektive Nutzung und den konsequenten Ausbau regenerativer Energien möglich. Gleichzeitig muss zudem einerseits die Ressourcenschonung vorangetrieben werden, andererseits ist demgegenüber auch die vor allem im Rahmen von Energieproduktion und -konsum verursachte Umweltbelastung der Naturschutzgüter zu verringern. Insbesondere von den industrialisierten Staaten sind in dieser Beziehung drastische Einschränkungen des Energieverbrauchs, aber auch der CO2– und sonstigen Treibgasemissionen zu verlangen, während den Entwicklungsländern in umweltverträglichen Grenzen gegebenenfalls ein gewisses Pensum an zusätzlichem Energieverbrauch und Emissionsausstoß zugestanden werden kann.