Eignung von Biomass-To-Liquid-Verfahren II

Eine Realisierung der biogenen Kraftstoffherstellung im industriellen Stil könnte in diesem Kontext zu einer Minderung der Öl- bzw. Energieabhängigkeit Deutschlands beitragen und sich im Vergleich zu vollständig neu zu entwickelnden Kraftstoffen wie z. B. Dimethylether (DME) oder Wasserstoff weiterhin als wesentlich früher verfügbar sowie – aufgrund der diesbezüglich größtenteils vorhandenen Technologie und Infrastruktur – als relativ kostengünstiger erweisen.

Darüber hinaus können BTL-Kraftstoffe derart produziert werden, dass sie die Qualitätsstandards bestehender Kraftstoffnormen wie z. B. DIN EN 228 (Anforderungen an Ottokraftstoffe) oder DIN EN 590 (Anforderungen an Dieselkraftstoffe) hinreichend erfüllen und können beispielsweise über geeignete Verfahren der Kraftstoffsynthese und / oder der nachfolgenden Erzeugnisaufbereitung des weiteren auch eventuell geänderten Erfordernissen der Automobilbranche, z. B. hinsichtlich der Auslegung von Verbrennungsmotoren, vergleichsweise unaufwendig angepasst werden.

Angesichts der heutigen Raffineriekapazitäten in Höhe von ungefähr 10 Mio. t/a sollten Biomasseverwertungsanlagen – im Rahmen der technischen und ökonomischen Gegebenheiten – in jedem Fall so groß wie möglich konzipiert werden, um die verschiedenen Kostendegressionseffekte optimal nutzen sowie grundsätzlich wirtschaftlich und konkurrenzfähig produzieren zu können. So sollten aus Wirtschaftlichkeitsgründen nur zentrale Großanlagen mit einer Outputleistung von ≥ 1 GWth realisiert werden. Inputbezogen sollten derartige Produktionsbetriebe zur Biomasseverwertung mindestens 1 Mio. t Eintragssubstanz jährlich durchsetzen, zumal sich die mengenmäßig massive Umsetzung überschüssiger biogener Roh- und Reststoffe zu hochwertigen Produkten wie z. B. Kraftstoffen, Chemikalien, anderen umweltfreundlichen schwefel-, stickstoff- und chlorfreien Syntheseerzeugnissen oder auch Strom und Wärme generell anbietet.

Darüber hinaus können BTL-Kraftstoffe derart produziert werden, dass sie die Qualitätsstandards bestehender Kraftstoffnormen wie z. B. DIN EN 228 (Anforderungen an Ottokraftstoffe) oder DIN EN 590 (Anforderungen an Dieselkraftstoffe) hinreichend erfüllen und können beispielsweise über geeignete Verfahren der Kraftstoffsynthese und / oder der nachfolgenden Erzeugnisaufbereitung des weiteren auch eventuell geänderten Erfordernissen der Automobilbranche, z. B. hinsichtlich der Auslegung von Verbrennungsmotoren, vergleichsweise unaufwendig angepasst werden.