Die Nutzung von Seekabeltrassen durch mehrere Offshore-Windparks

Im vorangegangenen Beitrag „Die Kabeltrassennutzung auf See für Strom aus Offshore-Windkraft“ wurde die Problematik im Zusammenhang mit der seeseitigen Trassennutzung im Zuge der Netzanbindung von Offshore-Windparks angeschnitten, die die grundlegende Entscheidung bezüglich einer jeweils eigenen oder aber einer über mehrere Offshore-Windparks reichenden gemeinsamen Kabeltrasse beinhaltet.

Der Vorschlag bzw. vielmehr die Hauptforderung der betroffenen Bundesländer und der Naturschutzverbände ist es, das bzw. die aus dem parkinternen Umspannwerk eines Offshore-Windparks führenden Gesamtstromkabel mit denjenigen der anderen Projekte in Form einer Kabelbündelung gemeinsam in einer zum Stromnetz am Land führenden Kabeltrasse zusammenzulegen, was die Auswirkungen auf die maritime Lebensumwelt zum einen deutlich minimieren würde und zum anderen im Hinblick auf den resultierenden Kosten- und Zeitaufwand wesentlich wirtschaftlicher wäre.

Diesem Standpunkt stehen jedoch die Betreiber der (ersten) deutschen Offshore-Windparks entgegen, die darin eine unhaltbare Unterstützung der Konkurrenz bzw. der Mitbewerber sehen. So würde bzw. müsste z. B. der erste überhaupt genehmigte deutsche Offshore-Windpark, das Projekt „alpha ventus“ (ehem. „Borkum West“) bzw. der zugehörige Antragsteller, die Fa. N.prior energy GmbH (ehem. Prokon Nord Energiesysteme GmbH), Leer, sowie der spätere Betreiber, die Deutsche Offshore Testfeld- und Infrastruktur GmbH & Co. KG (DOTI), demzufolge die gesamte Kabeltrasse für alle anderen Parks in der Nordsee respektive im entsprechenden Regionalbereich mitplanen, -legen und -finanzieren. Dies würde zu immensen kosten- und zeitbezogenen Vorteilen der nachziehenden Konkurrenz führen, zumal die entsprechende Trasse von der betroffenen Betreiberfirma entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zunächst umfangreich geplant und eingehend auf Umweltverträglichkeit untersucht werden musste.

Bei der Suche nach der geeigneten Trasse mussten die oben genannten Firmen beispielsweise zehn weitere Vorschläge für anderweitig mögliche Trassenrouten vorlegen, die ebenfalls genauer, langwieriger und kostenaufwendiger Untersuchungen bedurften. Gemäß Informationen zur Kabeltrasse des genannten Offshore-Windparks haben allein die (Vor-)Untersuchungen und Planungen bzw. die Vorschläge hinsichtlich der Trassenverlegung hohe Zeit- und Kostenaufwendungen für die Betreiberfirma verursacht, so dass es eher unwahrscheinlich scheint, dass eine von nur einem Unternehmen finanzierte und über mehrere Jahre hinweg geplante und gebaute Trasse von später folgenden Betreiberfirmen ohne weitere Mehrkosten und Probleme mitbenutzt wird.

Der Vorschlag einer zukünftigen gemeinsamen Verlegung aller Windparks der Nordsee in einer einzigen Trasse ist im übrigen bereits ohnehin außer Reichweite, da die Trassen für die Projekte „alpha ventus“ sowie für den Offshore-Park „Butendiek“ bereits feststehen und somit nur noch eine Bündelung regional beieinander gelegener oder auch nach Bundeslandgebiet differenzierter Windparks in Frage käme.

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