Anordnung von Windenergieanlagen in Offshore-Windparks III

In den folgenden Artikeln sollen einige brancheninterne Vorstellungen zur optimalen Windparkauslegung im Offshore-Bereich aufgeführt werden.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace, Amsterdam (Niederlande), unterstreicht im Hinblick auf die Ausführungen in den beiden vorangegangenen Beiträgen „Anordnung von Windenergieanlagen in Offshore-Windparks I“ f. ebenfalls die Notwendigkeit größerer Abstände zwischen den einzelnen Windenergieanlagen im Offshore-Bereich, um unter anderem strömungstechnische Beeinflussungen untereinander zu verhindern und einen möglichst optimalen Ertrag auf der Grundlage eines durch die Anordnung bestmöglich bereitgestellten Windangebotes zu erzielen.

Die Organisation führt dabei als Richtlinie einen typischen Onshore-Abstand von 4 bis 5 D an, der im Offshore-Bereich auf einen Anlagen- bzw. Reihenabstand zwischen 8 und 10 D in beide Windrichtungen (Haupt- und Nebenwindrichtung) erweitert werden sollte, um die Windverhältnisse und die Arbeitsweise bzw. den Ertrag der Windkraftanlagen nicht negativ zu beeinflussen. Allerdings empfiehlt die Umweltorganisation gleichzeitig, den Offshore-Abstand aufgrund von Zug- und Seevögeln möglichst gering zu halten, um auf diese Weise einerseits die gesamte Windparkfläche zu minimieren und somit andererseits eventuelle Auswirkungen auf die maritime Avifauna zu verringern.

Für einen aus einhundert Windenergieanlagen bestehenden Offshore-Windpark hält Greenpeace beispielsweise Abstände zwischen den einzelnen Anlagen in der Größenordnung von etwa 700 bis ca. 990 m für angemessen, was einer Kantenlänge des Parks von etwa 6,3 bis 8,9 km bei einer daraus resultierenden Parkgesamtfläche zwischen ~40 und 80 km² entspräche. Bei einem angenommenen Rotordurchmesser von = 110 m ergäbe sich in einem solchen (10 x 10)-Offshore-Windpark eine entsprechende Abstandsregel in Form eines einzuhaltenden bzw. empfohlenen Abstandes von 7 bis etwa 10 D.

Das DEWI (UL International GmbH), Wilhelmshaven, sieht für geplante Offshore-Windenergieanlagen in der Leistungsordnung von ≥ 5 MW bei einem Rotordurchmesser von ebenfalls D = 110 m und einer einzuplanenden Fläche von 0,42 km² pro Windkraftanlage einen jeweiligen Abstand von 550 m in Hauptwindrichtung und eine Distanz von 770 m in Nebenwindrichtung vor. Unter diesen Dimensionierungen kann ein potenzieller Jahresertrag von etwa 18 GWh/a sowie ein daraus resultierender, auf den Zeitraum eines Jahres bezogener Ertrag pro Fläche von rund 42 GWh/(km² · a) erreicht werden.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sich unter anderem im Tagungsband zum Kongress „Offshore-Windenergienutzung und Umweltschutz – Integration von Klimaschutz, Naturschutz, Meeresschutz und zukunftsfähiger Energieversorgung“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Berlin, sowie in der Studie „Offshore Wind Energy – Implementing a New Powerhouse for Europe“ von Greenpeace International.