Als Alternative zur herkömmlichen Vergütung für die Netzeinspeisung von regenerativ erzeugtem Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde seitens des Gesetzgebers für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien die sogenannte Direktvermarktung eingeführt. Durch dieses Instrument sollen die Anlagenbetreiber in Form eines Incentive-Systems sukzessive an die liberalisierten Strommärkte herangeführt werden. Weiterlesen